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01.01.2010 - Theorieprüfungen am PC |
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Im Rahmen der flächendeckenden Umsetzungen der theoretischen Prüfungen am PC in Deutschland bis zum Jahr 2010 hat das Land Niedersachsen festgelegt, dass theoretische Prüfungen ab dem 01.01.2010 ausschließlich am PC durchzuführen sind.
Bewerber, die die Prüfung nicht in deutscher Sprache ablegen wollen, können weiterhin die Prüfung am PC (ohne Audiounterstützung) in den elf Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch und Türkisch ablegen. |
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01.03.2006 Bundesregelungen Begleitetes Fahren mit 17 |
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Hier die wichtigsten Regelungen: 1. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. …muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. …darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punken belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.
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11.04.2007 Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten |
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Am 11. April 2007 sind die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 neu geregelten Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, was genau sich gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen geändert hat: |
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01.08.2007 Alkoholverbot für Fahranfänger |
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 Download: Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger Zum o.a. Gesetz geben wir folgende Erläuterungen:
Das Gesetz gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber bis zum vollendeten 21. Lebensjahr für alle Fahrerlaubnisklassen. Darüber hinaus gilt das Gesetz für alle in der Probezeit befindlichen Fahranfänger. Also auch für diejenigen, die sich über das 21. Lebensjahr hinaus in der Probezeit befinde |
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