Fahrschule aller Klassen

In unserer Fahrschule ist die Ausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnis in allen Klassen möglich.

Neben dem theoretischen Unterricht er- folgt die qualifizierte praktische Ausbildung durch erfahrene Fahrlehrer - so rückt das Erreichen des Zieles, der Führerschein, in greifbare Nähe.



Klasse B

 Was man mit Klasse B fahren darf

  • PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
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Klasse BE

 Was man mit Klasse BE fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

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Klasse A beschränkt

 Was man mit Klasse A beschränkt fahren darf

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg.

Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

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Klasse A unbeschränkt

 Was man mit Klasse A unbeschränkt fahren darf

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

 

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Klasse A1

 Was man mit Klasse A1 fahren darf

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16-17-Jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

 

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Klasse M

 Was man mit Klasse M fahren darf

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

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Klasse S

 Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
  • Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
  • Einschluss der Klassen: keine

 

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Klasse L

 Was man mit Klasse L fahren darf

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h  in der durch §58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

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Klasse C1

 Was man mit Klasse C1 fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

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Klasse C1E

 Was man mit Klasse C1E fahren darf

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

 

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Klasse C

 Was man mit Klasse C fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

 

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Klasse CE

 Was man mit Klasse CE fahren darf

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

 

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Klasse T

 Was man mit Klasse T fahren darf

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)

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Klasse D1

 Was man mit Klasse D1 fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

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Klasse D1E

 Was man mit Klasse D1E fahren darf

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht überschreiten und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

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Klasse D

 Was man mit Klasse D fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

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Klasse DE

 Was man mit Klasse DE fahren darf

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

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