Künftiger Berufszugang für Lkw- und Busfahrer im gewerblichen Verkehr
    1. Berufskraftfahrer-Ausbildung oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    Voraussetzung: 3 Jahre Lehre mit Abschlussprüfung
    Mindestalter:
    - 
        18 Jahre für D und DE im Linienverkehr im Umkreis bis maximal 50 km und D1 und D1E im Inland (ohne Einschränkung)
    
- 
        20 Jahre für D und DE im Inland (ohne Einschränkung)
    
    2. Grundqualifikation
    Voraussetzung: 4 Stunden theoretische Prüfung und 2 x 1 x 0,5 Stunden praktische Prüfung
    Mindestalter:
    - 
        18 Jahre für C und CE
    
- 
        21 Jahre für D und DE auch im Ausland (ohne Einschränkung)
    
    3. Beschleunigte Grundqualifikation
    Voraussetzung: 140 Stunden Ausbildung (theoretisch und praktisch) und 90 Minuten theoretische Prüfung
    Mindestalter:
    - 
        18 Jahre für C und C1E (ohne Einschränkung)
    
- 
        21 Jahre für C und CE; D1 und D1E (ohne Einschränkung) sowie D und DE im Linienverkehr im Umkreis bis maximal 50 km
    
- 
        23 Jahre für D und DE (ohne Einschränkung)
    
    Weiterbildung durch mindestens 35 Schulungsstunden alle 5 Jahre.
    Zusätzlich muss die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE in einer Fahrschule erworben werden.