Mindestalter: 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.
Mindestalter: 21 Jahre für die dreirädrigen Kraftfahrzeuge (Trikes)
Einschlussklasse: Klasse AM, A1, und A2
Vorbesitz: Keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Ausbildung
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden
Bei Aufstieg von Klasse A2 nach 2 Jahren nur praktische Prüfungsvorbereitung und praktische Prüfung.
Prüfung
Theorie:
Prüfung am PC
30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte
Praxis:
Prüfungszeit: 70 Minuten, 60 Minuten bei Aufstieg von Klasse A2
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
Grundfahraufgaben
Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
Für die Antragstellung wird benötigt:
Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
Biometrisches Lichtbild
Sehtest
Gültiger Personalausweis/Reisepass
Wissenswertes
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 innerhalb von 2 Jahren genießen Erwerber der Klassen A2 und A die Bonusregelung zu den Sonderfahrten.