Klasse A2

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Mindestalter: 18 Jahre

Einschlussklasse: Klasse AM und A1

Vorbesitz: Keine

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
  • Übergangsrecht: Erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse A (beschränkt), dürfen ab 19.01.2013 Kraftfahrzeuge der Klasse A2 fahren und gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Ausbildung:

Theorie:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
  • Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
  • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

  • Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden

Bei Aufstieg von Klasse A1 nach 2 Jahren nur praktische Prüfungsvorbereitung und praktische Prüfung.

Prüfung:

Theorie:

  • Prüfung am PC
  • 30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
  • 20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

  • Prüfungszeit: 70 Minuten, 60 Minuten bei Aufstieg von Klasse A1
  • Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Wissenswertes

  • Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
  • Bei Vorbesitz der Klasse A1 innerhalb von 2 Jahren genießen Erwerber der Klassen A2 und A die Bonusregelung zu den Sonderfahrten.

Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunde

  • Wer die Alt-Führerscheinklasse 1 a besitzt, darf nach Umtausch in den Kartenführerschein auch leistungsunbegrenzte Krafträder fahren.
  • Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, enthält bei Umtausch in den Kartenführerschein auch die Klasse A1.

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