Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse A (beschränkt), dürfen ab 19.01.2013 Kraftfahrzeuge der Klasse A2 fahren und gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Ausbildung:
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden
Bei Aufstieg von Klasse A1 nach 2 Jahren nur praktische Prüfungsvorbereitung und praktische Prüfung.
Prüfung:
Theorie:
Prüfung am PC
30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte
Praxis:
Prüfungszeit: 70 Minuten, 60 Minuten bei Aufstieg von Klasse A1
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
Grundfahraufgaben
Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
Für die Antragstellung wird benötigt:
Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
Biometrisches Lichtbild
Sehtest
Gültiger Personalausweis/Reisepass
Wissenswertes
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 innerhalb von 2 Jahren genießen Erwerber der Klassen A2 und A die Bonusregelung zu den Sonderfahrten.