Mindestalter: 24 Jahre
Einschlussklasse: Klasse D1
Vorbesitz: Klasse B
Befristet: 5 Jahre
Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils weitere 5 Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis sowie ein Belastungs-/Reaktionstest vorzulegen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 durch Beibringen eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach §11 Abs. 2 Satz 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreigung zu führen. Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht, Fahrzeuge dieser Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite der Kartenführerscheins).
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Theorie:
Bei Vorbesitz von B auf D:
Bei Vorbesitz von C, D1 auf D:
Bei Vorbesitz von C1 auf D:
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
Bei Vorbesitz von D1 auf D:
Bei Vorbesitz von B, C1 auf D mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren:
Bei Vorbesitz von B, C1 auf D mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren:
Bei Vorbesitz von C auf D mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren:
Bei Vorbesitz von C auf D mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren:
Theorie:
Praxis:
20 Jahre (Linienverkehr über 50 km)
18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)
21 Jahre
23 Jahre (Linienverkehr über 50 km)
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)