Klasse D

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Mindestalter: 24 Jahre

Einschlussklasse: Klasse D1

Vorbesitz: Klasse B

Befristet: 5 Jahre

Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils weitere 5 Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis sowie ein Belastungs-/Reaktionstest vorzulegen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 durch Beibringen eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach §11 Abs. 2 Satz 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreigung zu führen. Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht, Fahrzeuge dieser Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite der Kartenführerscheins).

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ausbildung:

Theorie:

Bei Vorbesitz von B auf D:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden
  • Zusatzstoff: 18 Doppelstunden

Bei Vorbesitz von C, D1 auf D:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden
  • Zusatzstoff: 8 Doppelstunden

Bei Vorbesitz von C1 auf D:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden
  • Zusatzstoff: 12 Doppelstunden

Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.

Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von D1 auf D:

  • Grundausbildung: 20 Fahrstunden
  • Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 5 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 5 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von B, C1 auf D mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren:

  • Grundausbildung: 45 Fahrstunden
  • Überlandfahrten: 22 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 14 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 8 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von B, C1 auf D mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren:

  • Grundausbildung: 33 Fahrstunden
  • Überlandfahrten: 12 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 8 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 5 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von C auf D mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren:

  • Grundausbildung: 14 Fahrstunden
  • Überlandfahrten: 16 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 8 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 6 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von C auf D mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren:

  • Grundausbildung: 7 Fahrstunden
  • Überlandfahrten: 8 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden

Prüfung:

Theorie:

  • Prüfung am PC
  • 40 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis:

  • Prüfungszeit: 85 Minuten
  • Abfahrtkontrolle
  • Handfertigkeiten
  • Grundfahraufgaben
  • Prüfungsfahrt innen- und außerorts, evtl. Autobahn

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Erste-Hilfe (8 Doppelstunden)
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung
  • Belastungs- und Reaktionstest
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

  • Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“

20 Jahre (Linienverkehr über 50 km)

18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

  • Grundqualifikationsprüfung

21 Jahre

  • Beschleunigte Grundqualifikation

23 Jahre (Linienverkehr über 50 km)

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

Wissenswertes

  • Im gewerblichen Güterkraftverkehr wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Berufskraftfahrer-Grundqualifikation benötigt.

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