Begleitetes Fahren mit 17

Hier die Voraussetzungen

  • Das begleitete Fahren ab 17 ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE zulässig.
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
  • Die begleitende Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden.
  • Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die begleitende Person muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder auch der Klasse 3 besitzen.
  • Die begleitende Person darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen (zum Zeitpunkt des Erteilungsverfahrens).
  • Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.

Informationen zum begleiteten Fahren mit 17