Klasse AM

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Mindestalter: 15 Jahre

Einschlussklasse: keine

Vorbesitz: Keine

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschineoder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/hund einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Ausbildung:

Theorie:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden
  • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praxis:

  • Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfung:

Theorie:

  • Prüfung am PC
  • 30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
  • 20 Fragen bei Erweiterung – max 6 Fehlerpunkte

Praxis:

  • Prüfungszeit: 55 Minuten
  • Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren meist nur innerorts

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Wissenswertes

  • Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und T unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
  • Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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