Mindestalter:  21 Jahre
    Einschlussklasse:  Klasse BE, C1E, T sowie D1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
    Vorbesitz:  Klasse C
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg  bestehen.
    Ausbildung:
 
    Theorie: 
    Bei Vorbesitz von C auf CE
    
        Grundstoff:  6 Doppelstunden
     
    
        Zusatzstoff:  4 Doppelstunden
     
 
    Praxis: 
    Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
    Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
    Bei Vorbesitz von C auf CE
    
        Überlandfahrten:  5 Fahrstunden
     
    
        Autobahnfahrten:  2 Fahrstunden
     
    
        Beleuchtungsfahrten:  3 Fahrstunden
     
 
    Gemeinsame Ausbildung von C und CE
    
        Überlandfahrten:  8 Fahrstunden (Solo: 3 Fahrstunde, Zug: 5 Fahrstunden)
     
    
        Autobahnfahrten:  3 Fahrstunden (Solo: 1 Fahrstunde, Zug 2 Fahrstunden)
     
    
        Beleuchtungsfahrten:  3 Fahrstunden (Solo: 0 Fahrstunde, Zug 3 Fahrstunden)
     
 
    Prüfung: 
 
    Theorie: 
    
        Prüfung am PC
     
    
        30 Fragen – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
     
 
    Praxis: 
    
        Prüfungszeit:  85 Minuten
     
    
        Verbinden und Trennen
     
    
        Abfahrtkontrolle
     
    
        Grundfahraufgaben
     
    
        Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
     
 
    Für die Antragstellung wird benötigt:
 
    
        Biometrisches Lichtbild
     
    
        Gültiger Personalausweis/Reisepass
     
 
    Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz
 
    
        Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ 
     
 
    18 Jahre
    
        Grundqualifikationsprüfung 
     
 
    18 Jahre
    
        Beschleunigte Grundqualifikation 
     
 
    21 Jahre
    Wissenswertes
 
    Seit dem 19.01.2013 hat sich das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht.