Mindestalter: 21 Jahre
Einschlussklasse: Klasse BE, C1E, T sowie D1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Vorbesitz: Klasse C
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Ausbildung:
Theorie:
Bei Vorbesitz von C auf CE
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
Bei Vorbesitz von C auf CE
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden
Gemeinsame Ausbildung von C und CE
Überlandfahrten: 8 Fahrstunden (Solo: 3 Fahrstunde, Zug: 5 Fahrstunden)
Autobahnfahrten: 3 Fahrstunden (Solo: 1 Fahrstunde, Zug 2 Fahrstunden)
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden (Solo: 0 Fahrstunde, Zug 3 Fahrstunden)
Prüfung:
Theorie:
Prüfung am PC
30 Fragen – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
Prüfungszeit: 85 Minuten
Verbinden und Trennen
Abfahrtkontrolle
Grundfahraufgaben
Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
Für die Antragstellung wird benötigt:
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Personalausweis/Reisepass
Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz
Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
18 Jahre
Grundqualifikationsprüfung
18 Jahre
Beschleunigte Grundqualifikation
21 Jahre
Wissenswertes
Seit dem 19.01.2013 hat sich das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht.