Klasse CE

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Mindestalter: 21 Jahre

Einschlussklasse: Klasse BE, C1E, T sowie D1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Vorbesitz: Klasse C

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Ausbildung:

Theorie:

Bei Vorbesitz von C auf CE

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden
  • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.

Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von C auf CE

  • Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden
  • Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden

Gemeinsame Ausbildung von C und CE

  • Überlandfahrten: 8 Fahrstunden (Solo: 3 Fahrstunde, Zug: 5 Fahrstunden)
  • Autobahnfahrten: 3 Fahrstunden (Solo: 1 Fahrstunde, Zug 2 Fahrstunden)
  • Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden (Solo: 0 Fahrstunde, Zug 3 Fahrstunden)

Prüfung:

Theorie:

  • Prüfung am PC
  • 30 Fragen – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis:

  • Prüfungszeit: 85 Minuten
  • Verbinden und Trennen
  • Abfahrtkontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz

  • Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“

18 Jahre

  • Grundqualifikationsprüfung

18 Jahre

  • Beschleunigte Grundqualifikation

21 Jahre

Wissenswertes

Seit dem 19.01.2013 hat sich das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht.

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