Klasse L

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Mindestalter: 16 Jahre

Einschlussklasse: Keine

Vorbesitz: Keine

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/hund
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/hgeführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • selbstfahrende Futtermischwagen,
  • Stapler und
  • andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/hund Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Ausbildung:

Theorie:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden bei Ersterwerb
  • Grundstoff: 6 Doppelstunden bei Erweiterung
  • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praxis:

  • keine praktische Ausbildung

Prüfung:

Theorie:

  • Prüfung am PC
  • 30 Fragen bei Ersterwerb – max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
  • 20 Fragen bei Erweiterung – max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

  • keine praktische Prüfung

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Wissenswertes

  • Seit dem 29.06.2012 berechtigt die Fahrerlaubnisklasse L zum Führen von Zugmaschinen mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (vorher 32 km/h).

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