Klasse B96

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Mindestalter: 18 Jahre, BF 17 (begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)

Einschlussklasse: Keine

Vorbesitz: Klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

Beispiele für eine Fahrzeugkombination der Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  • Zulässige Gesamtmasse: Auto – 2000 kg, Anhänger – 1900 kg
  • Klasse B 96, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mit 3900 kg größer als 3500 kg aber nicht größer als 4250 kg ist.

Fahrerschulung:

Theoretischer Schulungsstoff:

  • mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)
  • Praktischer Übungsstoff:
  • praktische Übungen mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)

Fahrpraktische Übungen:

  • mindestens 1 Stunde (60 Minuten)
  • Abschluss der Schulung:
  • Teilnahmebescheinigung (Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde)

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Wissenswertes

Neue Fahrerlaubnisklasse seit dem 19.01.2013.

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