Klasse BE

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Mindestalter: 18 Jahre, BF 17 (begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)

Einschlussklasse: Keine

Vorbesitz: Klasse B

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Ausbildung:

Theorie:

  • keine theoretische Ausbildung

Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

  • Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
  • Autobahnfahrten: 1 Fahrstunde
  • Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunde

Prüfung:

Theorie:

  • keine theoretische Prüfung

Praxis:

  • Prüfungszeit: 55 Minuten
  • Fahrtechnische Vorbereitung
  • Trennen oder Verbinden des Zuges
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

Wissenswertes

  • Die Fahrerlaubnisklasse BE berechtigt seit dem 19.01.2013 nur noch zum Fahren von Zügen bis 7000 kg.

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